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🔵 Das Grundsystem — RCAM

Das Gemeinsame Krankheitsfürsorgesystem (RCAM) ist die obligatorische Krankenversicherung für Beamte und Bedienstete der EU-Organe. Es deckt einen Teil der Kosten für ärztliche, pharmazeutische und stationäre Behandlungen zu den im Statut festgelegten Sätzen.

Behandlungsart RCAM-Satz Anmerkungen
Hausarztbesuch 80 % Auf Basis von Referenztarifen
Facharztbesuch 80 % Mit oder ohne Überweisung
Krankenhausaufenthalt 85 % Vorherige Genehmigung empfohlen
Verschreibungspflichtige Medikamente 85 % Positive Arzneimittelliste
Routinemäßige Zahnbehandlung 75 % Jährliche Obergrenzen gelten
Besondere Zahnbehandlung 60 % Prothesen, Kieferorthopädie für Erwachsene
Mutterschaft / Entbindung 100 % Vollständige Erstattung der Kosten

Diese Sätze sind indikativ. Konsultieren Sie die offiziellen RCAM-Erstattungsregeln und die zuständige Liquidierungsstelle.


🟡 Zusatzversicherung — CMI

Die individuelle Zusatzkrankenversicherung (CMI) ist eine freiwillige Versicherung, die alle oder einen Teil der vom RCAM nicht gedeckten Kosten (den Selbstbehalt) übernimmt.

⚠️ Hinweis: Die CMI ist ein auf interinstitutioneller Ebene ausgehandelter Kollektivvertrag. Der Beitritt ist nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich (Dienstantritt, Änderung der Familiensituation). Wenden Sie sich an den Personaldienst des EP oder das PMO-Büro.

Die CMI deckt in der Regel: den nach RCAM-Erstattung verbleibenden Eigenanteil, bestimmte nicht gedeckte Leistungen, Mehrkosten innerhalb bestimmter Grenzen und eine erweiterte Krankenhausversicherung.


📋 Beitritt oder Änderung Ihrer Deckung

1

Überprüfen Sie Ihre aktuelle Situation

Sehen Sie Ihre Gehaltsabrechnungen und Ihr Sysper-Konto ein, um Ihre RCAM-Deckung und das Vorhandensein oder Fehlen einer CMI festzustellen.

2

Ermitteln Sie die zuständige Stelle

Für EP-Personal ist der RCAM-Ansprechpartner der ärztliche Dienst des EP oder das Krankenkassen-Liquidierungsbüro. Für die CMI wenden Sie sich an die GD Personal (Referat Rechte und Erstattungen).

3

Überprüfen Sie Ihr Beitrittsfenster

Der Beitritt ist nur zu bestimmten Zeitpunkten möglich: Dienstantritt, Heirat/eingetragene Partnerschaft, Geburt, Statusänderung. Außerhalb dieser Fenster kann ein medizinischer Fragebogen erforderlich sein.

4

Stellen Sie Ihren Antrag

Über Sysper oder per Papiervordruck gemäß dem geltenden Verfahren. Bewahren Sie stets eine Kopie Ihres Antrags und der Eingangsbestätigungen auf.


❓ Häufig gestellte Fragen

Ist meine Familie durch das RCAM abgedeckt?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder können dem RCAM angeschlossen werden. Die Definition des „Anspruchsberechtigten" ist in Artikel 72 des Statuts und in den RCAM-Deckungsregeln festgelegt. Für Ehepartner mit eigener Berufsversicherung kann ein zusätzlicher Beitrag anfallen.
Was deckt das RCAM im Falle eines Krankenhausaufenthalts im Ausland ab?
Das RCAM deckt dringende medizinische Versorgung in allen Mitgliedstaaten und im Ausland. Für geplante Krankenhausaufenthalte außerhalb des Wohnsitzlandes ist in der Regel eine vorherige Genehmigung erforderlich. Die Erstattungen erfolgen auf Basis der Tarife des Zugehörigkeitslandes.
Kann ich meine nationale Krankenversicherung als Ergänzung zum RCAM behalten?
Ja, aber die Kombination kann Koordinierungsregeln zwischen den Systemen auslösen. Die Gesamterstattung darf die tatsächlich angefallenen Kosten nicht übersteigen. Klären Sie die Modalitäten mit Ihrer nationalen Krankenversicherung und der RCAM-Liquidierungsstelle.
Wo reiche ich meine RCAM-Erstattungsanträge ein?
Für EP-Personal: über MyRemote (Intranet) oder durch Zusendung Ihrer Belege an das RCAM-Liquidierungsbüro des EP. Die Einreichungsfristen betragen in der Regel 12 Monate ab dem Behandlungsdatum.
Kann SFP-Europa mir bei einem Streit mit dem RCAM helfen?
Ja. Im Falle einer ungerechtfertigten Ablehnung der Erstattung kann SFP-Europa Sie über seinen eJurAssist-Dienst beraten. Sie können auch einen Verwaltungsrechtsbehelf einlegen (Beschwerde nach Art. 90) und, falls erforderlich, einen gerichtlichen Rechtsbehelf.